Die Werberechtler · Wettbewerbs- und Werberecht

Die Werberechtler · Unfair competition and advertising law

Keyword-Advertising und Suchmaschinenwerbung

Auf einen Blick

  • Buchung fremder Marken als Keyword grundsätzlich zulässig
  • Anzeige darf keine wirtschaftliche Verbindung suggerieren
  • Für automatisierte Anzeigen haftet der Werbende

Suchmaschinenwerbung mit Marken von Wettbewerbern ist alltäglich. Ob sie zulässig ist, hängt von der Gestaltung der Anzeige ab.

Rechtsrahmen

  • Markenrecht (§ 14 MarkenG, Art. 9 UMV): Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion
  • § 4 Nr. 4 UWG: gezielte Behinderung in Ausnahmefällen
  • § 5 UWG: Irreführung im Anzeigentext
  • § 8 Abs. 2 UWG: Haftung für Agenturen und automatisierte Ausspielung

Beispielsfälle

Konkurrenzmarke

Ein Onlinehändler bucht die Marke eines Wettbewerbers als Keyword; die Anzeige nennt nur den eigenen Shop. Das ist grundsätzlich zulässig, wenn der Nutzer erkennt, dass das Angebot nicht vom Markeninhaber stammt (EuGH, Urt. v. 23.03.2010 – C-236/08, Google France; BGH, Urt. v. 13.12.2012 – I ZR 217/10, MOST-Pralinen).

Markenname im Text

Die Anzeige lautet „Original [Marke] günstig“, obwohl Nachahmungen angeboten werden. Das ist eine Markenverletzung und irreführend.

Dynamische Anzeige

Eine automatisch generierte Anzeige übernimmt Produktdaten ohne Pflichtangaben. Der Werbende haftet für die Ausspielung (BGH, Urt. v. 11.03.2026 – I ZR 28/25).

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.Rechtsanwältin Julia Ziegeler

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