Die Werberechtler · Wettbewerbs- und Werberecht

Die Werberechtler · Unfair competition and advertising law

Kundenbindungsprogramme und Bonussysteme

Auf einen Blick

  • Punktewert und Einlösebedingungen transparent
  • Preisgebundene Waren und Heilmittel ausnehmen
  • Datenverarbeitung nur mit klarer Einwilligung

Kundenkarten, Cashback und Bonusprogramme sind wettbewerbsrechtlich grundsätzlich zulässig, verlangen aber Transparenz und berühren Datenschutz- und Preisrecht.

Rechtsrahmen

  • §§ 5a, 5b UWG: Bedingungen der Verkaufsförderung
  • § 7 HWG, § 78 AMG: Grenzen bei Heilmitteln und Arzneimitteln
  • Buchpreisbindungsgesetz
  • DSGVO: Profilbildung für personalisierte Angebote

Beispielsfälle

Hörgeräte

Ein Akustiker vergibt Bonuspunkte beim Hörgerätekauf. Der BGH sieht darin einen Verstoß gegen § 7 HWG (BGH, Urt. v. 17.07.2025 – I ZR 43/24).

Verfall

Ein Programm lässt Punkte nach 12 Monaten verfallen, ohne dass dies bei der Anmeldung erkennbar war. Wesentliche Bedingungen müssen vorab klar sein.

Bücher

Ein Onlinehändler gewährt auf preisgebundene Bücher 5 % Cashback. Das unterläuft die Buchpreisbindung.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.Rechtsanwältin Julia Ziegeler

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