Die Werberechtler · Wettbewerbs- und Werberecht

Die Werberechtler · Unfair competition and advertising law

Datenschutz im Marketing: Cookies, Tracking, Einwilligungen

Auf einen Blick

  • Tracking-Cookies nur mit aktiver Einwilligung
  • Ablehnen muss so einfach sein wie Zustimmen
  • DSGVO-Verstöße sind über das UWG abmahnbar

Marketing ist heute datengetrieben. Seit Mitbewerber und Verbände Datenschutzverstöße auch über das UWG verfolgen können, ist das Thema ein zentrales Abmahnrisiko.

Rechtsrahmen

  • § 25 TDDDG: Speichern und Auslesen von Informationen auf Endgeräten nur mit Einwilligung, außer wenn technisch unbedingt erforderlich
  • Art. 6, 7 DSGVO: Rechtsgrundlage und Anforderungen an die Einwilligung
  • Art. 21 DSGVO: Widerspruch gegen Direktwerbung
  • § 7 UWG: Einwilligung in E-Mail- und Telefonwerbung
  • Durchsetzung: Aufsichtsbehörden, Betroffene, Verbände und Mitbewerber (§ 3a UWG)

Beispielsfälle

Vorangekreuzt

Ein Online-Shop setzt Analyse-Cookies mit einem bereits angekreuzten Kästchen. Eine vorausgewählte Checkbox ist keine wirksame Einwilligung (EuGH, Urt. v. 01.10.2019 – C-673/17, Planet49; BGH, Urt. v. 28.05.2020 – I ZR 7/16, Cookie-Einwilligung II).

Banner-Design

Der Cookie-Banner bietet einen großen grünen Button „Alle akzeptieren“, die Ablehnung ist nur über einen kleinen Link in der zweiten Ebene möglich. Aufsichtsbehörden und Gerichte werten solche Gestaltungen als unwirksam.

Apotheken-Marktplatz

Eine Apotheke verkauft über einen Marktplatz und verarbeitet Bestelldaten ohne ausdrückliche Einwilligung. Ein Mitbewerber kann das abmahnen; die Daten sind Gesundheitsdaten (EuGH, Urt. v. 04.10.2024 – C-21/23).

Checkliste

  1. Cookie-Inventur und Kategorisierung
  2. Banner mit gleichwertiger Ablehnungsoption auf erster Ebene
  3. Einwilligungen dokumentieren
  4. Tracking in E-Mails nur mit Einwilligung
  5. Datenschutzhinweise aktuell halten
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.Rechtsanwältin Julia Ziegeler

Ihr Ansprechpartner

Frist läuft oder Kampagne steht an?

Unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz melden sich in der Regel binnen eines Werktags – bei Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen mit Vorrang.

Anfrage senden 0511 357356-0

Your contacts

Deadline running or campaign coming up?

Our certified IP specialists usually respond within one business day – warning letters and injunctions with priority.

Send enquiry +49 511 357356-0