Die Werberechtler · Wettbewerbs- und Werberecht

Die Werberechtler · Unfair competition and advertising law

Werbung für Möbel und Einrichtung

Auf einen Blick

  • Rabatte am 30-Tage-Niedrigstpreis messen
  • „Massivholz“ nur bei durchgehend massivem Holz
  • Designklassiker sind oft lange geschützt

Die Möbelbranche ist für aggressive Rabattwerbung bekannt. Seit Einführung der 30-Tage-Regel und mit strengerer Rechtsprechung zur Preiswerbung sind viele frühere Praktiken unzulässig.

Rechtsrahmen

  • § 11 PAngV, § 5 UWG: Preisermäßigungen und Eigenpreisvergleiche
  • § 5 UWG: Materialangaben, Herkunft („Made in Germany“), Lieferzeiten
  • Urheberrecht und § 4 Nr. 3 UWG: Designklassiker

Beispielsfälle

Dauerrabatt

Ein Möbelhaus wirbt seit Monaten mit „-50 % auf alles“; die Ausgangspreise wurden nie ernsthaft verlangt. Das ist eine Irreführung mit Mondpreisen und ein Verstoß gegen die 30-Tage-Regel.

Massivholz

Ein Esstisch wird als „Eiche massiv“ beworben; die Tischplatte besteht aus furnierter Spanplatte. Die Angabe ist irreführend.

Designkopie

Ein Shop verkauft Nachbauten eines bekannten Designerstuhls als „im Stil von …“. Viele Möbelklassiker genießen urheberrechtlichen Schutz; der Hinweis auf eine Nachahmung schließt eine Rechtsverletzung nicht aus.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.Rechtsanwältin Julia Ziegeler

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