Die Werberechtler · Wettbewerbs- und Werberecht

Die Werberechtler · Unfair competition and advertising law

Produktkennzeichnung, Verpackung und Herstellerangaben

Auf einen Blick

  • Registrierung im Verpackungsregister LUCID vor dem Verkauf
  • Hersteller- und Sicherheitsangaben im Online-Angebot (GPSR)
  • Kennzeichnungspflichten sind Marktverhaltensregeln

Zahlreiche produktbezogene Vorschriften verpflichten Hersteller und Händler zu Angaben auf Produkt, Verpackung und im Online-Angebot. Verstöße sind über § 3a UWG abmahnfähig.

Rechtsrahmen

  • Verpackungsgesetz: Registrierung bei der Zentralen Stelle (LUCID), Systembeteiligung
  • Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR): Name und Anschrift des Herstellers, Verantwortlicher in der EU, Produktidentifikation, Warnhinweise auch online
  • CE-Kennzeichnung nach den jeweiligen Harmonisierungsrechtsakten
  • Spezialgesetze: Textil, Energie, Elektro, Batterie, Spielzeug, Kosmetik

Beispielsfälle

GPSR

Ein Shop verkauft Importware aus Drittstaaten ohne Angabe eines in der EU ansässigen Verantwortlichen. Seit Dezember 2024 ist das ein Verstoß gegen die GPSR.

LUCID

Ein Online-Händler versendet Waren in Versandkartons, ohne im Verpackungsregister registriert zu sein. Die Ware darf nicht angeboten werden; Mitbewerber können abmahnen.

CE

Ein Händler bewirbt LED-Leuchten mit „CE-geprüft“. CE ist eine Herstellererklärung, kein Prüfsiegel – die Formulierung ist irreführend.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.Rechtsanwältin Julia Ziegeler

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