Auf einen Blick
- Punktewert und Einlösebedingungen transparent
- Preisgebundene Waren und Heilmittel ausnehmen
- Datenverarbeitung nur mit klarer Einwilligung
Kundenkarten, Cashback und Bonusprogramme sind wettbewerbsrechtlich grundsätzlich zulässig, verlangen aber Transparenz und berühren Datenschutz- und Preisrecht.
Rechtsrahmen
- §§ 5a, 5b UWG: Bedingungen der Verkaufsförderung
- § 7 HWG, § 78 AMG: Grenzen bei Heilmitteln und Arzneimitteln
- Buchpreisbindungsgesetz
- DSGVO: Profilbildung für personalisierte Angebote
Beispielsfälle
Ein Akustiker vergibt Bonuspunkte beim Hörgerätekauf. Der BGH sieht darin einen Verstoß gegen § 7 HWG (BGH, Urt. v. 17.07.2025 – I ZR 43/24).
Ein Programm lässt Punkte nach 12 Monaten verfallen, ohne dass dies bei der Anmeldung erkennbar war. Wesentliche Bedingungen müssen vorab klar sein.
Ein Onlinehändler gewährt auf preisgebundene Bücher 5 % Cashback. Das unterläuft die Buchpreisbindung.

