Auf einen Blick
- Einstweilige Verfügung vorbereiten, bevor die Messe beginnt
- Zustellung am Stand durch den Gerichtsvollzieher
- Schutzschrift für Aussteller
Messen sind ein Brennpunkt für Wettbewerbs- und Schutzrechtsstreitigkeiten: Wettbewerber stellen Nachahmungen aus, und die Rechtsdurchsetzung muss binnen Stunden erfolgen.
Praxis
- Vor der Messe: Ausstellerliste prüfen, Beweise sichern, Antrag vorbereiten
- Während der Messe: Testkauf oder Dokumentation am Stand, Antrag beim zuständigen Landgericht, Zustellung durch den Gerichtsvollzieher am Stand
- Gegenseite: Schutzschrift im zentralen Register hinterlegen
Beispielsfälle
Ein Wettbewerber stellt auf einer Fachmesse eine fast identische Kopie einer Kaffeemaschine aus. Der Originalhersteller erwirkt am zweiten Messetag eine einstweilige Verfügung, die am Stand zugestellt wird; die Exponate müssen entfernt werden.
Ein Aussteller verteilt Prospekte mit „Weltneuheit“, obwohl das Produkt seit einem Jahr am Markt ist. Die Werbung ist irreführend.
Ein Hersteller erwartet Angriffe eines Konkurrenten und hinterlegt vor der Messe eine Schutzschrift. Das Gericht lädt zur mündlichen Verhandlung statt eine Verfügung ohne Anhörung zu erlassen.

