Archivbeitrag. Der Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Aktuelle Informationen finden Sie auf den verlinkten Themenseiten.
Der EuGH hat am 13. November 2025 (C-654/23, Inteligo Media) entschieden, dass die Bestandskundenregel der ePrivacy-Richtlinie (in Deutschland § 7 Abs. 3 UWG) abschließend ist. Liegen ihre Voraussetzungen vor, bedarf die Werbe-E-Mail keiner zusätzlichen Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO. Bemerkenswert: Auch die Registrierung für ein Online-Angebot kann im Zusammenhang mit dem „Verkauf“ einer Dienstleistung stehen, sodass der Newsletter als Bestandskundenwerbung zulässig sein kann.
Für Unternehmen erweitert das die Möglichkeiten, registrierte Nutzer ohne gesonderte Einwilligung über eigene ähnliche Angebote zu informieren – unter Beachtung der Widerspruchshinweise.
Aktuell: E-Mail- und Telefonwerbung

