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Die Werberechtler · Unfair competition and advertising law

Keine Vorher-Nachher-Bilder bei Hyaluron-Behandlungen

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Archivbeitrag. Der Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Aktuelle Informationen finden Sie auf den verlinkten Themenseiten.

Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern ist für operative plastisch-chirurgische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit verboten (§ 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 HWG). Der BGH hat am 31. Juli 2025 (I ZR 170/24) entschieden, dass auch die Nasenkorrektur durch Unterspritzung mit Hyaluron ein solcher Eingriff ist. Für die Ästhetikbranche und Influencer, die solche Behandlungen bewerben, hat das erhebliche Auswirkungen.

Aktuell: Arzneimittelwerbung und HWG

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.Rechtsanwältin Julia Ziegeler

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