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Die geplante Green Claims Directive sollte eine Vorabprüfung von Umweltaussagen durch unabhängige Stellen einführen. Im Juni 2025 kündigte die EU-Kommission an, den Vorschlag zurückzuziehen; als Grund nannte sie die Belastung insbesondere kleiner Unternehmen. Die Trilogverhandlungen wurden abgesagt.
Wichtig: Unberührt bleibt die Richtlinie (EU) 2024/825, die bis März 2026 in nationales Recht umzusetzen ist und ab 27. September 2026 gilt. Sie verbietet unter anderem allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis und Klimaneutralitätsaussagen auf Basis von Kompensation.
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