Die Europäische Kommission hat in ihrer Verbraucheragenda 2030 einen Vorschlag für einen Digital Fairness Act für das vierte Quartal 2026 angekündigt. Nach Berichten aus Brüssel wird die Vorlage für November 2026 erwartet; bei Redaktionsschluss dieses Beitrags lag sie noch nicht vor. Vorausgegangen waren ein Fitness-Check des EU-Verbraucherrechts und eine öffentliche Konsultation, die im Oktober 2025 endete.
Voraussichtliche Schwerpunkte
- Dark Patterns: manipulative Gestaltung von Benutzeroberflächen über die bisherigen Regeln der UGP-Richtlinie und des Art. 25 DSA hinaus
- suchtförderndes Design, etwa endloses Scrollen und Belohnungsmechanismen in Apps und Spielen
- Influencer-Marketing: Verantwortlichkeit von Unternehmen und Creatorn, Kennzeichnung
- unfaire Personalisierung von Werbung und Preisen
- Abonnements: einfachere Kündigung, Hinweise vor Verlängerung, Probeabos
- Vereinfachung von Informationspflichten
Einordnung
Der Digital Fairness Act wird als Verordnung oder Richtlinie das Lauterkeitsrecht erheblich erweitern. Bis zum Inkrafttreten wird es nach dem üblichen Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich mehrere Jahre dauern. Schon heute gelten aber viele der adressierten Praktiken nach UWG und DSA als unzulässig. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald der Vorschlag veröffentlicht ist.
Mehr: Aggressive Praktiken und Dark Patterns · Europäisches Lauterkeitsrecht

