Archivbeitrag. Der Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Aktuelle Informationen finden Sie auf den verlinkten Themenseiten.
Der BGH hat am 21. Dezember 2023 (I ZR 24/23) entschieden, dass die Werbung für eine Mundspülung mit Hinweisen auf eine Wirkung gegen Coronaviren gegen § 12 HWG verstieß. Das Werbeverbot für bestimmte Krankheiten gegenüber Verbrauchern erfasst auch Krankheiten, die – wie COVID-19 – erst später in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen wurden.
Aktuell: Arzneimittelwerbung und HWG

