Archivbeitrag. Der Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Aktuelle Informationen finden Sie auf den verlinkten Themenseiten.
Der EuGH hat am 29. Juni 2023 (C-543/21) auf Vorlage des BGH entschieden, dass der Pfandbetrag nicht Teil des Verkaufspreises ist und neben dem Preis gesondert angegeben werden darf. Der BGH hat sich dem am 26. Oktober 2023 angeschlossen (I ZR 135/20, Flaschenpfand IV). Die Regelung in § 7 PAngV, nach der das Pfand neben dem Gesamtpreis anzugeben ist, ist damit unionsrechtskonform.
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