Archivbeitrag. Der Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Aktuelle Informationen finden Sie auf den verlinkten Themenseiten.
Seit dem 13. Oktober 2023 gilt das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG). Qualifizierte Verbraucherverbände können neben der bisherigen Musterfeststellungsklage nun eine Abhilfeklage erheben und unmittelbar Zahlung oder andere Leistungen an betroffene Verbraucher verlangen. Erforderlich sind mindestens 50 Betroffene mit gleichartigen Ansprüchen. Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz können sich ebenfalls anschließen.
Für Unternehmen erhöht sich das Risiko, dass Wettbewerbsverstöße in Massenverfahren münden.
Aktuell: Verbände, Behörden, Verbandsklagen

