Archivbeitrag. Der Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Aktuelle Informationen finden Sie auf den verlinkten Themenseiten.
Der BGH hat am 25. Juli 2024 (I ZR 143/23) entschieden, dass ein Unternehmen mit einer durchschnittlichen Sternebewertung werben darf, ohne die Verteilung der Bewertungen auf die einzelnen Sterneklassen aufzuschlüsseln. Anzugeben sind aber die Gesamtzahl der Bewertungen und der berücksichtigte Zeitraum.
Aktuell: Bewertungen und Testsiegel

