Archivbeitrag. Der Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Aktuelle Informationen finden Sie auf den verlinkten Themenseiten.
Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern ist für operative plastisch-chirurgische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit verboten (§ 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 HWG). Der BGH hat am 31. Juli 2025 (I ZR 170/24) entschieden, dass auch die Nasenkorrektur durch Unterspritzung mit Hyaluron ein solcher Eingriff ist. Für die Ästhetikbranche und Influencer, die solche Behandlungen bewerben, hat das erhebliche Auswirkungen.
Aktuell: Arzneimittelwerbung und HWG

