Die Werberechtler · Wettbewerbs- und Werberecht

Die Werberechtler · Unfair competition and advertising law

Kündigungsbutton auch bei Verträgen mit Einmalzahlung

,

Archivbeitrag. Der Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Aktuelle Informationen finden Sie auf den verlinkten Themenseiten.

Nach § 312k BGB müssen Unternehmen auf Websites, über die Verbraucher Dauerschuldverhältnisse abschließen können, einen Kündigungsbutton bereitstellen. Der BGH hat mit Urteil vom 22. Mai 2025 (I ZR 161/24) klargestellt, dass die Pflicht auch für Verträge gilt, die für eine feste Laufzeit gegen Einmalzahlung geschlossen werden und automatisch enden – etwa befristete Mitgliedschaften. Denn auch hier kann der Verbraucher ein Interesse an einer außerordentlichen Kündigung haben.

Aktuell: Aggressive Praktiken und Dark Patterns

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.Rechtsanwältin Julia Ziegeler

Ihr Ansprechpartner

Frist läuft oder Kampagne steht an?

Unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz melden sich in der Regel binnen eines Werktags – bei Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen mit Vorrang.

Anfrage senden 0511 357356-0

Your contacts

Deadline running or campaign coming up?

Our certified IP specialists usually respond within one business day – warning letters and injunctions with priority.

Send enquiry +49 511 357356-0