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BGH „Jacobs Krönung“: 30-Tage-Preis muss klar erkennbar sein

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Archivbeitrag. Der Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Aktuelle Informationen finden Sie auf den verlinkten Themenseiten.

Mit Urteil vom 9. Oktober 2025 (I ZR 183/24) hat der BGH die Anforderungen an Werbung mit Preisermäßigungen weiter präzisiert. Der nach § 11 PAngV anzugebende niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage muss für Verbraucher klar erkennbar sein. Fehlt diese Transparenz, liegt eine Irreführung durch Vorenthalten wesentlicher Informationen vor (§§ 5a, 5b UWG).

Die Entscheidung knüpft an das Urteil des EuGH vom 26. September 2024 (C-330/23, Aldi Süd) an, nach dem sich die beworbene Ermäßigung auf den 30-Tage-Niedrigstpreis beziehen muss. Für Händler bedeutet das: Referenzpreis deutlich angeben, Ermäßigung darauf berechnen, Zusatzpreise vorsichtig einsetzen.

Aktuell: Preiswerbung

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.Rechtsanwältin Julia Ziegeler

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