Muss eine Bearbeitungspauschale, die nur bei Unterschreiten eines Mindestbestellwerts anfällt, in den Gesamtpreis jeder Ware eingerechnet werden? Nein, hat der EuGH auf Vorlage des BGH entschieden (EuGH, Urt. v. 26.03.2026 – C-62/25). Der BGH hat sich dem angeschlossen (BGH, Urt. v. 03.06.2026 – I ZR 49/24, Bearbeitungspauschale II).
Voraussetzungen
- Die Pauschale wird klar und rechtzeitig angegeben.
- Sie ist für den Verbraucher tatsächlich vermeidbar, etwa durch Erreichen des Mindestbestellwerts.
Praxis
Online-Händler können Kleinmengenzuschläge damit weiterhin verlangen, müssen sie aber transparent bei den Versand- und Zahlungsinformationen und im Warenkorb ausweisen. Unvermeidbare Gebühren bleiben Teil des Gesamtpreises.

