Seit der Teilentkriminalisierung von Cannabis im April 2024 sind zahlreiche Online-Plattformen entstanden, die Patienten den Weg zu einem Rezept für medizinisches Cannabis ebnen. Der Bundesgerichtshof hat einer solchen Plattform am 26. März 2026 Grenzen gesetzt (I ZR 74/25, Pressemitteilung 55/2026).
Der Fall
Die Plattform listete Beschwerden auf, bei denen eine Cannabistherapie in Betracht komme, und vermittelte Termine bei kooperierenden Ärzten. Der BGH sah darin eine unzulässige Werbung gegenüber Verbrauchern für verschreibungspflichtige Arzneimittel (§ 10 Abs. 1 HWG), die über § 3a UWG wettbewerbswidrig ist.
Bedeutung
Das Publikumswerbeverbot erfasst nicht nur Werbung für ein konkretes Präparat, sondern auch die Werbung für eine Therapie mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, wenn sie den Absatz fördern soll. Für Telemedizin-Anbieter, Vergleichsportale und Plattformen im Gesundheitsmarkt ist die Gestaltung von Indikationslisten, Anfrageformularen und Werbekampagnen daher besonders sorgfältig zu prüfen.

