Die Werberechtler · Wettbewerbs- und Werberecht

Die Werberechtler · Unfair competition and advertising law

Mindermengenzuschlag ist kein Teil des Warenpreises

Muss eine Bearbeitungspauschale, die nur bei Unterschreiten eines Mindestbestellwerts anfällt, in den Gesamtpreis jeder Ware eingerechnet werden? Nein, hat der EuGH auf Vorlage des BGH entschieden (EuGH, Urt. v. 26.03.2026 – C-62/25). Der BGH hat sich dem angeschlossen (BGH, Urt. v. 03.06.2026 – I ZR 49/24, Bearbeitungspauschale II).

Voraussetzungen

  • Die Pauschale wird klar und rechtzeitig angegeben.
  • Sie ist für den Verbraucher tatsächlich vermeidbar, etwa durch Erreichen des Mindestbestellwerts.

Praxis

Online-Händler können Kleinmengenzuschläge damit weiterhin verlangen, müssen sie aber transparent bei den Versand- und Zahlungsinformationen und im Warenkorb ausweisen. Unvermeidbare Gebühren bleiben Teil des Gesamtpreises.

Mehr: Preiswerbung und Preisangabenverordnung

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.Rechtsanwältin Julia Ziegeler

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