Hinweis: Eine Unterlassungserklärung bindet in der Regel dauerhaft. Das Muster zeigt eine für den Schuldner günstige, aber noch ausreichende Gestaltung. Ob sie im konkreten Fall genügt, hängt von der Verletzungsform und der Rechtsprechung des zuständigen Gerichts ab.
Muster
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Die [Firma, Rechtsform, Anschrift], vertreten durch [Geschäftsführer] (nachfolgend: Schuldnerin),
verpflichtet sich gegenüber der [Firma, Anschrift] (nachfolgend: Gläubigerin), ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich,
- es ab sofort zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr gegenüber Verbrauchern [konkrete Beschreibung des Verhaltens], wenn dies geschieht wie in der Anlage zu dieser Erklärung wiedergegeben;
- für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung aus Ziffer 1 an die Gläubigerin eine Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe von der Gläubigerin nach billigem Ermessen bestimmt und im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft wird.
[Ort, Datum, Unterschrift]
Beispielsfälle
Ein Abgemahnter schickt eine Unterlassungserklärung zurück, streicht aber die Vertragsstrafe. Damit fällt die Wiederholungsgefahr nicht weg, der Gegner kann sofort eine einstweilige Verfügung beantragen. Abgesehen von den Sonderfällen des § 13a Abs. 2 UWG ist die Erklärung ohne angemessenes Strafversprechen wirkungslos.
Ein Shopbetreiber will den Vorwurf nicht anerkennen, aber Kosten sparen. Der Zusatz „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich“ ist üblich und unschädlich. Er hält die Kostenfrage offen, ohne die Erklärung zu schwächen.
Ein Hersteller muss einen beanstandeten Claim von seinen Verpackungen entfernen, hat aber 50.000 bedruckte Kartons auf Lager. In der Unterlassungserklärung vereinbaren wir eine Aufbrauchsfrist von drei Monaten für bereits ausgelieferte Ware und einen Umstellungszeitraum für die Produktion.
Erläuterungen
- „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“: Die Erklärung räumt die Wiederholungsgefahr aus, ohne den Rechtsverstoß einzuräumen.
- Konkrete Verletzungsform: Der Zusatz „wie in der Anlage wiedergegeben“ beschränkt das Verbot auf die beanstandete Gestaltung und kerngleiche Abwandlungen.
- Vertragsstrafe nach neuem Hamburger Brauch: genügt nach der Rechtsprechung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr. Alternativ kann ein fester Betrag versprochen werden; dann ist auf Angemessenheit und auf § 13a UWG zu achten.
- Keine Kostenzusage: Kosten und Schadensersatz sind nicht Bestandteil der Erklärung und werden gesondert geprüft.
- Zugang: Die Erklärung sollte innerhalb der Frist per E-Mail oder Fax und vorsorglich im Original übermittelt werden.
- Umsetzung: Mit Abgabe muss der Verstoß überall beseitigt sein, auch bei Marktplätzen, Partnern und in Suchmaschinen-Caches, soweit Einfluss besteht.
Mehr zu Reichweite, Kündigung und Vertragsstrafe unter Unterlassungserklärung und Vertragsstrafe.

