Hinweis: Dieses Muster zeigt Aufbau und Pflichtangaben einer Abmahnung nach geltendem Recht. Es ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Fehler in der Abmahnung führen dazu, dass keine Kosten erstattet werden und der Abgemahnte seinerseits Ersatz verlangen kann (§ 13 Abs. 5 UWG).
Muster
[Briefkopf Abmahnender / Rechtsanwalt]
An [Firma, Rechtsform, Vertretungsberechtigte, Anschrift]
Abmahnung wegen unlauterer geschäftlicher Handlung – [Kurzbezeichnung]
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir zeigen an, dass wir die [Firma, Rechtsform, Anschrift] (nachfolgend: Mandantin) vertreten. Eine Vollmacht ist beigefügt.
1. Anspruchsberechtigung. Unsere Mandantin vertreibt [Waren/Dienstleistungen] in [Gebiet] über [Vertriebswege]. Ihr Umsatz in diesem Bereich betrug im letzten Geschäftsjahr rund [Betrag]. Sie wendet sich damit an denselben Abnehmerkreis wie Ihr Unternehmen und ist Mitbewerberin im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG.
2. Rechtsverletzung. Am [Datum] haben Sie auf [URL/Medium] wie folgt geworben: [genaue Wiedergabe; Screenshot als Anlage]. Diese Werbung ist unlauter, weil [tatsächliche Umstände und rechtliche Begründung, z. B. Irreführung über …, § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG].
3. Unterlassung. Durch den Verstoß ist eine Wiederholungsgefahr begründet, die nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden kann. Wir fordern Sie auf, die beigefügte Erklärung bis zum [Datum, Uhrzeit] abzugeben.
4. Aufwendungsersatz. Unsere Mandantin verlangt Ersatz der erforderlichen Aufwendungen nach § 13 Abs. 3 UWG. Diese berechnen sich nach einem Gegenstandswert von [Betrag] € aus einer 1,3-Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG zzgl. Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV RVG) in Höhe von insgesamt [Betrag] € [zzgl. USt., soweit nicht vorsteuerabzugsberechtigt]. [Alternativ in Fällen des § 13 Abs. 4 UWG: Ein Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nach § 13 Abs. 4 UWG nicht und wird nicht geltend gemacht.]
5. Gerichtliche Schritte. Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werden wir unserer Mandantin empfehlen, ohne weitere Ankündigung gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Auskunft und Schadensersatz, bleiben vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen
Beispielsfälle
Eine selbst formulierte Abmahnung beschreibt den Verstoß nur mit „irreführende Preiswerbung auf Ihrer Website“. Der Abgemahnte kann nicht erkennen, was genau beanstandet wird. Nach § 13 Abs. 2 UWG muss die Abmahnung die Rechtsverletzung unter Angabe der tatsächlichen Umstände klar darlegen; sonst entfällt der Kostenerstattungsanspruch.
Ein Händler mahnt einen kleinen Mitbewerber wegen fehlender Pflichtinformationen im Shop ab und fügt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei. Bei solchen Verstößen darf von Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern beim ersten Verstoß keine Vertragsstrafe verlangt werden (§ 13a Abs. 2 UWG).
Eine Abmahnung setzt eine Frist von 24 Stunden, ohne dass besondere Eile besteht. Die Frist ist unangemessen kurz; an ihre Stelle tritt eine angemessene Frist. Üblich sind je nach Fall sieben bis vierzehn Tage.
Erläuterungen
- Pflichtangaben nach § 13 Abs. 2 UWG: Name/Firma des Abmahnenden und Vertreters, Anspruchsberechtigung, Höhe und Berechnung des Aufwendungsersatzes, Rechtsverletzung mit tatsächlichen Umständen, ggf. Hinweis auf Ausschluss des Aufwendungsersatzes.
- Frist: üblich sind 7 bis 10 Tage; bei laufenden Kampagnen kürzer.
- Unterlassungserklärung: Beschränken Sie die geforderte Erklärung auf die konkrete Verletzungsform; überzogene Forderungen sind ein Indiz für Rechtsmissbrauch (§ 8c Abs. 2 Nr. 5 UWG). Ein Muster finden Sie hier.
- Zugang: Die Abmahnung sollte nachweisbar zugehen (E-Mail mit Lesebestätigung und zusätzlich per Post oder Fax).
- Dringlichkeit: Abmahnfrist so wählen, dass ein Verfügungsantrag noch innerhalb der Dringlichkeitsfrist des zuständigen OLG möglich ist.

