Die Werberechtler · Wettbewerbs- und Werberecht

Die Werberechtler · Unfair competition and advertising law

Werbung für Tierfutter und Heimtierbedarf

Auf einen Blick

  • Keine krankheitsbezogenen Aussagen für Futtermittel
  • Diätfuttermittel nur für zugelassene Zwecke
  • Tierarzneimittel: Publikumswerbeverbot bei Verschreibungspflicht

Der Markt für Heimtierfutter und -zubehör wächst. Die Werbung unterliegt dem Futtermittelrecht, dem Tierarzneimittelrecht und dem UWG.

Rechtsrahmen

  • Art. 11, 13 Verordnung (EG) Nr. 767/2009: keine Irreführung, keine Aussagen über Verhütung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten (Ausnahmen für Diätfuttermittel und Kokzidiostatika)
  • Diätfuttermittel: nur für die in der Liste vorgesehenen besonderen Ernährungszwecke
  • Tierarzneimittelverordnung (EU) 2019/6, Art. 119 ff.: Werbebeschränkungen
  • UWG: Herkunfts- und Qualitätsangaben

Beispielsfälle

Gelenke

Ein Hundefutter wird mit „heilt Arthrose“ beworben. Krankheitsbezogene Aussagen für Futtermittel sind verboten.

Getreidefrei

Ein Hersteller wirbt mit „getreidefrei – gesünder für Ihren Hund“. Ohne Beleg eines Gesundheitsvorteils ist die Aussage irreführend.

Wurmkur

Ein Online-Shop bewirbt ein verschreibungspflichtiges Entwurmungsmittel gegenüber Tierhaltern. Das verstößt gegen das Publikumswerbeverbot für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.Rechtsanwältin Julia Ziegeler

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