Die Werberechtler · Wettbewerbs- und Werberecht

Die Werberechtler · Unfair competition and advertising law

Werbung für Kraftfahrzeuge und Mobilität

Auf einen Blick

  • Verbrauchs- und CO2-Angaben nach Pkw-EnVKV
  • Überführungskosten in den Endpreis
  • E-Auto-Reichweiten realistisch angeben

Autohäuser und Hersteller werden häufig wegen fehlender Pflichtangaben und unklarer Preise abgemahnt. Die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) wurde 2024 grundlegend neu gefasst und sieht ein farbiges CO2-Label vor.

Rechtsrahmen

  • Pkw-EnVKV: Angaben zu Energieverbrauch, CO2-Emissionen und CO2-Klasse in Werbeschriften, Online-Werbung und am Verkaufsort für neue Pkw
  • PAngV: Endpreis einschließlich Überführungskosten
  • Verbraucherkreditrecht: Pflichtangaben bei Finanzierungs- und Leasingwerbung
  • UWG: Irreführung über Ausstattung, Reichweite, Verfügbarkeit, „Jahreswagen“

Beispielsfälle

Instagram-Post

Ein Autohaus bewirbt auf Instagram einen Neuwagen mit Preis, aber ohne Verbrauchs- und CO2-Angaben. Auch Social-Media-Werbung unterliegt der Pkw-EnVKV.

Überführung

Ein Händler nennt „ab 29.990 €“ und erst im Kleingedruckten „zzgl. Überführung 990 €“. Die Überführungskosten gehören zum Endpreis.

Reichweite

Ein E-Auto wird mit „600 km Reichweite“ beworben, ohne Hinweis, dass dies der WLTP-Wert unter Idealbedingungen ist. Bei Winterbetrieb liegen die Werte deutlich darunter – ein klarer Hinweis ist erforderlich.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.Rechtsanwältin Julia Ziegeler

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