Die Werberechtler · Wettbewerbs- und Werberecht

Die Werberechtler · Unfair competition and advertising law

Werbung für Cannabis und Medizinalcannabis

Auf einen Blick

  • Werbung und Sponsoring für Konsumcannabis verboten
  • Medizinalcannabis: Publikumswerbeverbot nach HWG
  • CBD-Lebensmittel meist nicht verkehrsfähig

Seit 1. April 2024 ist der Umgang mit Cannabis teilweise legalisiert. Werbung bleibt aber weitgehend verboten – sowohl für Konsumcannabis als auch für Medizinalcannabis gegenüber Patienten.

Rechtsrahmen

  • § 6 KCanG: Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen
  • Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG): verschreibungspflichtiges Arzneimittel
  • § 10 Abs. 1 HWG: keine Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel
  • Novel-Food-Verordnung für CBD-Lebensmittel

Beispielsfälle

Plattform

Eine Telemedizin-Plattform listet Beschwerden auf, bei denen eine Cannabistherapie in Betracht kommt, und vermittelt Arzttermine. Der BGH sieht darin unzulässige Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel (BGH, Urt. v. 26.03.2026 – I ZR 74/25).

Anbauverein

Eine Anbauvereinigung wirbt auf Instagram mit Sortenbildern und „Jetzt Mitglied werden“. Das Werbeverbot des KCanG erfasst auch die Mitgliederwerbung.

CBD-Öl

Ein Shop verkauft CBD-Öl als Nahrungsergänzungsmittel „zur Entspannung“. Ohne Novel-Food-Zulassung ist das Produkt nicht verkehrsfähig; der Wirkclaim ist zusätzlich unzulässig.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.Rechtsanwältin Julia Ziegeler

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