Rechtsberatung im Werberecht soll planbar sein. Wir arbeiten deshalb vorzugsweise mit Festpreisen pro Projekt oder monatlichen Pauschalen. Vor Beginn jedes Mandats nennen wir Ihnen den Preis oder einen verbindlichen Rahmen.
Pakete mit Festpreis
| Paket | Leistungen |
|---|---|
| Werbecheck | Prüfung eines Werbemittels oder einer Kampagne mit schriftlicher Ampelbewertung und Formulierungsvorschlägen |
| Abmahnung prüfen | Ersteinschätzung, Fristenkontrolle, Empfehlung, Entwurf einer modifizierten Unterlassungserklärung |
| Abmahnung aussprechen | Prüfung des Anspruchs, Beweissicherungsplan, Abmahnung mit Unterlassungserklärung |
| Claim-Paket | Schutzfähigkeitsprüfung, Recherche, Anmeldung als Marke (DE oder EU), Strategie |
| Green-Claims-Audit | Bestandsaufnahme aller Umweltaussagen, Bewertung nach neuem UWG, Alternativformulierungen |
| KI-Marketing-Check | Prüfung von Chatbots, generierten Inhalten und KI-Claims auf UWG und Art. 50 KI-VO |
| Influencer-Paket | Vertragsmuster, Briefing-Vorlage zur Kennzeichnung, Freigabeprozess |
Der Preis richtet sich nach Umfang und Dringlichkeit. Fragen Sie ein Angebot an.
Monatliche Pauschale
Für Unternehmen und Agenturen mit laufendem Beratungsbedarf: feste Ansprechpartner, Prüfung von Werbemitteln im vereinbarten Kontingent, Updates zu Rechtsänderungen, kurzfristige Erreichbarkeit im Abmahnfall, jährliche Schulung des Marketing-Teams.
Stundenhonorar
Für nicht planbare Mandate wie Prozessbegleitung oder komplexe Verhandlungen rechnen wir nach Zeitaufwand ab. Unsere Stundensätze liegen je nach Komplexität zwischen 250 € und 350 € zuzüglich Umsatzsteuer und werden vor Mandatsbeginn schriftlich vereinbart.
Beispielsfälle
Ein Händler mit 3.000 Artikeln bucht die Prüfung von Shop, Preisangaben, Checkout und Rechtstexten. Gefunden werden fehlende Grundpreise, veraltete Streichpreise und ein falsch beschrifteter Bestellbutton. Alle Punkte werden vor dem nächsten Saisonstart korrigiert.
Ein Kosmetikunternehmen lässt monatlich neue Social-Media-Inhalte und Influencer-Briefings freigeben. Eine vereinbarte Pauschale schafft Planbarkeit, Freigaben laufen über einen festen Ansprechpartner.
Ein Unternehmen erhält an einem Freitagnachmittag eine Abmahnung mit Frist bis Montag. Im Krisenpaket prüfen wir kurzfristig, beantragen eine Fristverlängerung oder geben eine modifizierte Unterlassungserklärung ab und hinterlegen bei Bedarf eine Schutzschrift.
Abrechnung nach RVG
In gerichtlichen Verfahren richtet sich die Kostenerstattung durch den Gegner nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Wo das Gesetz es vorschreibt oder es für Sie günstiger ist, rechnen wir nach RVG ab. Eine Vergütungsvereinbarung kann über die gesetzlichen Gebühren hinausgehen; darauf weisen wir vorab hin.

