Die Werberechtler · Wettbewerbs- und Werberecht

Die Werberechtler · Unfair competition and advertising law

Werbung für Spielwaren und Kinderprodukte

Auf einen Blick

  • Keine direkte Kaufaufforderung an Kinder
  • Warnhinweise und Altersangaben auch online
  • Kinder-Influencer sind Werbende

Werbung für Spielzeug richtet sich häufig unmittelbar an Kinder. Der Gesetzgeber schützt diese Zielgruppe besonders.

Rechtsrahmen

  • UWG Anhang Nr. 28: unmittelbare Aufforderung an Kinder zum Kauf ist stets unzulässig
  • § 3 Abs. 4 UWG: Maßstab ist das durchschnittliche Kind der Zielgruppe
  • Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG bzw. die neue EU-Spielzeugverordnung: Warnhinweise, die vor dem Kauf sichtbar sein müssen
  • JMStV, DSA Art. 28: kein Profiling-Targeting von Minderjährigen auf Plattformen

Beispielsfälle

YouTube-Spot

Ein Werbespot endet mit „Hol dir jetzt den Mega-Racer – frag deine Eltern!“. Das ist eine unmittelbare Kaufaufforderung an Kinder und stets unzulässig.

Warnhinweis

Ein Online-Shop zeigt den Hinweis „Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet“ erst in der Bedienungsanleitung. Warnhinweise müssen vor dem Kauf erkennbar sein.

Weihnachten

Ein Händler bewirbt im Prospekt ein Trend-Spielzeug, das bereits am ersten Tag ausverkauft ist. Ohne ausreichenden Vorrat ist das ein Lockangebot (Anhang Nr. 5).

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.Rechtsanwältin Julia Ziegeler

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