Die Werberechtler · Wettbewerbs- und Werberecht

Die Werberechtler · Unfair competition and advertising law

Werbung für Heilpraktiker und alternative Heilmethoden

Auf einen Blick

  • Wirkaussagen brauchen gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse
  • Heilversprechen und Erfolgsgarantien sind verboten
  • Keine Verwechslung mit ärztlichen Titeln

Heilpraktiker unterliegen keinem Kammerrecht, wohl aber vollständig dem Heilmittelwerbegesetz und dem UWG. Gerade bei Methoden ohne anerkannten Wirksamkeitsnachweis – etwa Homöopathie, Bioresonanz oder Eigenblutbehandlungen – ist die Werbung besonders angreifbar.

Rechtsrahmen

  • § 3 HWG: Irreführung, insbesondere Wirkungen, die nicht wissenschaftlich gesichert sind
  • § 11 HWG: unzulässige Laienwerbung (Gutachten, Krankengeschichten in missbräuchlicher Form, Angstwerbung)
  • § 12 HWG: Werbeverbot für bestimmte schwere Krankheiten gegenüber Verbrauchern
  • UWG §§ 3a, 5, Titelschutz („Arzt“, „Doktor“ nur bei entsprechender Berechtigung)

Typische Verstöße

  • „Hilft bei Allergien, Migräne und Rheuma“ ohne Studienlage
  • Erfolgsgarantien („garantiert schmerzfrei nach drei Sitzungen“)
  • Behandlungsangebote für Krebs oder andere Krankheiten nach § 12 HWG
  • Formulierungen wie „Praxis für Naturheilkunde Dr. …“, wenn der Doktortitel nicht medizinisch ist und dies nicht klar wird
  • Hinweise auf Kostenerstattung durch Krankenkassen, die nicht zutreffen

Beispielsfälle

Bioresonanz

Ein Heilpraktiker bewirbt „Bioresonanz gegen Heuschnupfen – Erfolgsquote 90 %“. Die Quote beruht auf eigenen Patientenbefragungen. Ohne wissenschaftliche Absicherung ist die Werbung irreführend.

Krebs

Eine Naturheilpraxis bietet auf ihrer Website „begleitende Krebstherapie mit Mistel“ an und beschreibt Heilungsverläufe. Die Werbung verstößt gegen § 12 HWG und gegen das Verbot irreführender Krankengeschichten.

Checkliste

  1. Methoden beschreiben, nicht Wirkungen versprechen
  2. Hinweis, dass die Wirksamkeit wissenschaftlich nicht belegt ist, wo das zutrifft
  3. Keine Werbung für Behandlungen schwerer Krankheiten
  4. Titel und Berufsbezeichnung korrekt führen
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.Rechtsanwältin Julia Ziegeler

Ihr Ansprechpartner

Frist läuft oder Kampagne steht an?

Unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz melden sich in der Regel binnen eines Werktags – bei Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen mit Vorrang.

Anfrage senden 0511 357356-0

Your contacts

Deadline running or campaign coming up?

Our certified IP specialists usually respond within one business day – warning letters and injunctions with priority.

Send enquiry +49 511 357356-0