Die Werberechtler · Wettbewerbs- und Werberecht

Die Werberechtler · Unfair competition and advertising law

Wettbewerbsverstöße von A bis Z: Arten von Rechtsverletzungen

Wettbewerbsverstöße lassen sich nach dem geschützten Interesse und nach der Art der Handlung ordnen. Die Übersicht hilft, eine Werbemaßnahme oder einen Vorwurf einzuordnen. Zu jeder Gruppe finden Sie eine vertiefende Seite.

Verstöße zulasten von Verbrauchern

Verstöße zulasten von Mitbewerbern

Verstöße gegen Marktverhaltensregeln

Belästigung

Neue Verstoßformen durch KI

KI-generierte Werbung, synthetische Testimonials, KI-Influencer und automatisierte Preisgestaltung werfen neue Fragen auf – von der Kennzeichnung bis zur Haftung für fehlerhafte Chatbot-Aussagen. Siehe KI und Werbung.

Alle Verstoßarten auf einen Blick

VerstoßRechtsgrundlageTypisches Beispiel
Irreführende Werbung§ 5 UWG„klimaneutral“ ohne Erläuterung, falsche Lieferzeit
Irreführung durch Unterlassen§§ 5a, 5b UWGfehlender Grundpreis, versteckte Werbung
Schwarze Liste§ 3 Abs. 3 UWG mit AnhangFake-Countdown, gekaufte Bewertungen, „gratis“ mit Kosten
Aggressive Praktiken§ 4a UWGKündigungshürden, Druck beim Haustürgeschäft
Herabsetzung / Anschwärzung§ 4 Nr. 1, 2 UWGabwertende Äußerungen über Konkurrenzprodukte
Nachahmung§ 4 Nr. 3 UWGLook-alike-Verpackung, Designkopie
Gezielte Behinderung§ 4 Nr. 4 UWGSperrmarke, Abfangen von Kunden
Vergleichende Werbung§ 6 UWGunvollständiger Preisvergleich
Rechtsbruch§ 3a UWGVerstöße gegen HWG, LMIV, PAngV, DSGVO
Belästigung§ 7 UWGNewsletter ohne Einwilligung, Cold Calls
Verbraucher-Generalklausel§ 3 Abs. 2 UWGVerstoß gegen unternehmerische Sorgfalt

Die schwarze Liste: stets unzulässige Praktiken

Der Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG verbietet bestimmte Praktiken gegenüber Verbrauchern ohne jede Wertung im Einzelfall. Auf Spürbarkeit oder Relevanz kommt es nicht an. Die wichtigsten Gruppen:

  • Gütezeichen und Siegel: Verwendung von Gütezeichen ohne Genehmigung; seit 27.09.2026 auch Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt sind
  • Umweltaussagen: allgemeine Umweltaussagen ohne nachgewiesene hervorragende Umweltleistung; Klimaneutralitätsaussagen auf Basis von Kompensation
  • Lockangebote und Zeitdruck: unzureichender Vorrat, falsche Verknappung („nur heute“), Bait and switch
  • Gratis-Angebote, die tatsächlich Kosten auslösen
  • Getarnte Werbung: redaktionell aufgemachte Werbung ohne Kennzeichnung, verdeckte Werbung in Suchergebnissen
  • Bewertungen: Behauptung, Bewertungen stammten von Käufern, ohne Prüfung; gefälschte oder beauftragte Bewertungen
  • Kinder: unmittelbare Kaufaufforderung an Kinder
  • Aggressive Formen: hartnäckiges unerwünschtes Ansprechen, Ignorieren von Aufforderungen, das Haus zu verlassen
  • Haltbarkeit und Reparatur (seit 2026): Verschweigen bekannter Funktionsbeschränkungen durch Software-Updates, falsche Angaben zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit

Beispielsfälle

Ein Verstoß, mehrere Anspruchsgrundlagen

Ein Online-Shop bewirbt Nahrungsergänzungsmittel mit „heilt Gelenkschmerzen“, zeigt einen falschen Streichpreis und schickt Newsletter ohne Einwilligung. Hier treffen Rechtsbruch (HCVO, LMIV), Irreführung (§ 5 UWG, § 11 PAngV) und Belästigung (§ 7 UWG) zusammen. In der Abmahnung werden die Verstöße als getrennte Streitgegenstände geltend gemacht, was Streitwert und Kosten erhöht.

Verband statt Mitbewerber

Ein kleiner Händler wird nicht vom Konkurrenten, sondern von einem Wettbewerbsverband abgemahnt. Seit 2020 dürfen nur noch eingetragene Verbände mit ausreichender Mitgliederzahl abmahnen (§ 8b UWG). Wir prüfen deshalb zuerst die Klagebefugnis und erst dann den Vorwurf.

Schwarze Liste schlägt Spürbarkeit

Ein Shop wirbt mit „Nur heute: 30 % auf alles“ und verlängert die Aktion danach Woche für Woche. Der Einwand, die Angabe habe niemanden ernsthaft beeinflusst, hilft nicht: Bei Tatbeständen der schwarzen Liste kommt es auf die geschäftliche Relevanz nicht an.

Die Folgen im Überblick

RechtsfolgeGrundlageWer kann sie geltend machen?
Unterlassung, Beseitigung§ 8 UWGMitbewerber, Verbände, Verbraucherzentralen, Kammern
Schadensersatz§ 9 Abs. 1 UWGMitbewerber
Verbraucherschadensersatz§ 9 Abs. 2 UWGVerbraucher
Gewinnabschöpfung§ 10 UWGVerbände, Verbraucherzentralen, Kammern
Bußgeld§§ 19, 20 UWGBehörden
AbhilfeklageVDuGqualifizierte Verbraucherverbände

Wie Ansprüche durchgesetzt oder abgewehrt werden, erläutern wir unter Verfahren.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.Rechtsanwältin Julia Ziegeler

Ihr Ansprechpartner

Frist läuft oder Kampagne steht an?

Unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz melden sich in der Regel binnen eines Werktags – bei Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen mit Vorrang.

Anfrage senden 0511 357356-0

Your contacts

Deadline running or campaign coming up?

Our certified IP specialists usually respond within one business day – warning letters and injunctions with priority.

Send enquiry +49 511 357356-0