Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch German Lawyer Germany English language Attorney-at-law English Lawyer germany french advocat francais allemagne French Attorney in Germany spanish language abogado alemania Spanish Attorney/ Lawyer in Germany Italian language avvocatto germania Italian Lawyer/ Attorney Germany Portuguese language advogado Alemanha Portuguese Polish speaking Lawyer/ Attorney in Germany adwokat Niemcy Polish Japanese speaking Lawyer/ Attorney in Germany Bengoshi Doitsu Japanese Attorney/ Lawyer Vietnamese language luat su Vietnamese Korean speaking lawyer/ attorney in Germany, Europe Korean Chinese language Lawyer/ Attorney in Germany/ Europe Chinese Lawyer/ Attorney russian speaking advokat Germaniya Russian

 

Berlin · Bielefeld · Bremen · Düsseldorf · Frankfurt · Hamburg · Hannover · München · Stuttgart · Wien
dieWerberechtler.de

horak.
Rechtsanwälte

Start · Muster · Abmahnung · Agenturvertrag · Markenschutz · Designschutz · Patentschutz · Markenrecht · Kontakt · Standorte · Impressum · Datenschutz · AGB

 

Abmahnung prüfung · Werbung prüfen · Claim-Schutz · Erstberatung · Rechtsanwälte · FAQ Wettbewerbsrecht · FAQ Markenrecht · UWG

Werberecht Wettbewerbsrecht Anwalt UWG Abmahnung wettbewerbsrechtlich Unterlassungserklärung einstweilige Verfügung  Anwaltskanzlei Fachanwaltskanzlei Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Hannover Boykott sklavische Nachahmung Fachanwalt Fachkanzlei UWG-Anwalt Abmahnung Unterlassungserklärung einstweilige Verfügung Wettbewerbsrechtler Claim Lauterkeitsrecht Werbung Marketingrecht Werbeagentur Agenturvertrag Fotoagentur  Sponsoringvertrag Fernsehwerbung Filmwerbung Fachanwalt Onlinewerbung Adwords-Werbung

...Copywriting ...Wettbewerbsrecht ...Werberecht ...Arzneimittelrecht
Copywriting 
Kanzlei 
Wettbewerbsrecht 
UWG 
Werberecht 
Verfahren 
Wettbewerbsrechtliche Muster 
Wettbewerbsgesetz 
Claims 
Beratungspakete 

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@diewerberechtler.de
 

 

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
berlin@diewerberechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
bielefeld@diewerberechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
bremen@diewerberechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
duesseldorf@diewerberechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
frankfurt@diewerberechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
hamburg@diewerberechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
hannover@diewerberechtler.de

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
muenchen@diewerberechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
stuttgart@diewerberechtler.de

 

horak. 
Patentanwälte Wien
 

Trauttmansdorffgasse 8
1130 Wien
Österreich

Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
wien@diewerberechtler.de

Arzneimittel-, Medizinprodukte- und Apothekenrecht (Pharmarecht)

Was fällt unter das Arzneimittelrecht bzw. das Arzneimittelgesetz (AMG) ?

Das AMG bezweckt, im Interesse einer ordnungsgemässen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel nach Massgabe der folgenden Vorschriften zu sorgen.

Es gilt für Arzneimittel. Arzneimittel sind Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper  u.a. Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen.

Das AMG gilt nicht für Medizinprodukte.

In diesem Umfeld enthält das AMG zahlreiche Verbote und Pflichten. So ist es verboten, “bedenkliche” Arzneimittel in den Verkehr zu bringen (§ 5 AMG). “Bedenklich” sind Arzneimittel, bei denen nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse der begründete Verdacht besteht, dass sie bei bestimmungsgemässem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Mass hinausgehen.

Geregelt werden also Verkehrsanforderungen an Arzneimittel (z.B. Kennzeichnungspflichten (§§ 10 ff AMG) von Fertigarzneimitteln, Packungsbeilagen, Verpflichtung zur Bereitstellung bestimmter Fachinformationen. Die Herstellung von Arzneimitteln (z. B. Erfordernis einer Herstellungserlaubnis) und natürlich deren Zulassung, aber auch die Abgabe von Arzneimitteln (z. B. die Stichworte Apothekenpflicht, Selbstbedienungsverbot, Versandhandel, Verschreibungspflicht, freiverkäufliche Arzneimittel etc. sind von Bedeutung) ist reglementiert.

Was regelt das Medizinproduktegesetz (MPG) ?

Das MPG bezweckt, den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln und dadurch für die Sicherheit, Eignung und Leistung der Medizinprodukte sowie die Gesundheit und den erforderlichen Schutz der Patienten, Anwender und Dritter zu sorgen.

Medizinprodukte sind alle einzeln oder miteinander verbunden verwendeten Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder andere Gegenstände einschliesslich der für ein einwandfreies Funktionieren des Medizinproduktes eingesetzten Software, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen mittels ihrer Funktionen zum Zwecke u.a. der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten (§ 3 MPG)..

Das MPG regelt Verbote zum Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten, die Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten, Verantwortlichkeiten und enthält auch Straf- und Bussgeldvorschriften.

Was bedeutet Apothekenrecht ?

Apothekenrecht befindet sich im Wandel zwischen europarechtlichen Vorgaben und nationaler Tradition. Insbesondere das Apothekengesetz, die Apothekenbetriebsordnung sowie die standesrechtlichen Vorschriften regeln zentrale Aspekte des Apothekenrechts. Hinzu kommen zahlreiche Verordnungen, wie zB die Arzneimittel-Preisverordnung.

Nach § 1 ApoG obliegt den Apotheken die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemässen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Wer eine Apotheke betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis gilt nur für den Apotheker, dem sie erteilt ist, und für die in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räume.

Die sich ergebenden Einzelfallproblematiken (Verbot des Versandhandels, der Filialisierung, Werbeverbote, Preisbildungsgrundsätze, Alternativprodukte etc) lassen sich nicht verpauschalisieren; selbst insolvenzrechtliche Fragestellungen können heute auftreten.

Wieso spielt das Lebensmittelgesetz oder das Heilmittelwerbegesetz eine Rolle ?

In der Kommunikation (Werbung, Verpackung etc.) werden Lebensmittel, insbesondere Nahrungsergänzungsmittel, häufig “grenzwertig” beworben; nämlich mit Aussagen, die eher einem Arzneimittel zuzuschreiben wären. Letzteres würde indes die Verkehrsfähigkeit ganz erheblich beeinträchtigen und kann im übrigen zur Anwendbarkeit des Heilmittelwerbegesetzes führen.

Nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 AMG (Arzneimittelgesetz) in Verbindung mit § 1 LFGB stellt sich sachlich zunächst die Frage, ob ein Lebensmittel im Sinne des § 1 LFGB vorliegt. Lebensmittel sind nach dieser Vorschrift solche Stoffe, die dazu bestimmt sind, von Menschen verzehrt zu werden, wobei wiederum die Stoffe ausgenommen werden, die “überwiegend” zu anderen Zwecken als zur Ernährung oder zum Genuss verzehrt zu werden. Ausgehend von der Zweckbestimmung der Stoffe und abstellend auf die Verkehrsanschauung stellt dabei die Verwendungsmöglichkeit ein massgeblich objektives Merkmal dar. So sind Nahrungsergänzungsmittel als solche Lebensmittel nur dann, wenn der Verzehr auf Ernährungsgründe zurückzuführen ist, also bspw. eine Unterversorgung zum Rückgriff auf derartige Nahrungsergänzungsmittel führt.

Was benötigen wir, um Ihre arzneimittelrechtliche, medizinproduktbezogene oder apothekenrechtliche Frage zu bearbeiten ?

Da die jeweiligen Problemstellungen in den einzelnen Rechtsgebieten schon für sich genommen so komplex sind, lässt sich nur im Einzelfall abstimmen, welche Informationen und Dokumente wir zur Bearbeitung und Lösung Ihres Problems benötigen.

 

 UWG-Abmahnung-Anwalt-Wettbewerbsrecht-konkurrenz werberecht-Anwalt-Fachanwalt-Hannover drucken diewerberechtler Kanzlei-Anwalt-preisangabenverordnung wettbewerbsrecht rabatt zugabe irreführung abmahnung speichern Anwalt-wettbewerbsrecht werberecht uklg claim schützen claim recherchieren branding anwalt einstweilige verfügung abmahnung urteil lg hannover anwalt fachkanzlei zurück Wettbewerbsrecht-UWG-Abmahnung-Abmahnwelle-Kanzlei-Anwalt-Hannover lg hamburg landgericht oberlandesgericht verfügung klage schriftsatz abmahnungen uwg fachanwalt lg hildesheim lg braunschweig lg göttingen lg bremen anwaltskanzlei wettbewerbrechtler uwg-anwalt Online-Anfrage