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Das Werberecht (Wettbewerbsrecht) - horak Rechtsanw?lte/ Fachanw?lte:

Wettbewerb stellt ein gewolltes Ziel der Marktwirtschaft dar. Dabei sollen alle am Wettbewerb Teilnehmenden ?quivalente und faire Wettbewerbsvoraussetzungen vorfinden, damit sich der gew?nschte und erforderliche Wettbewerb einstellen und entwickeln kann. Diese Ziele will das Gesetz ?ber den unlauteren Wettbewerb (UWG) sicherstellen.

Werbung stellt stets etwas positiv dar und beinhaltet damit eine Herabsetzung der ?brigen Marktteilnehmer. Das ist - gewollt - wettbewerbskonform. Allerdings darf die Herabsetzung nicht ?berwiegen. Hierzu hat sich im Laufe der Jahrzehnte eine detaillierte, stark einzelfallbezogene Rechtsprechung herausgebildet. So kann sich die Aus?bung von mittelbarem oder unmittelbarem Zwang auf Kunden als wettbewerbswidrig darstellen; der Kunde erwirbt die Ware nicht aufgrund freier Entscheidung, sondern wegen des auf ihn ausge?bten Drucks. Die gezielte sch?digende Behinderung von Mitbewerbern, das Abwerben von Kunden oder Mitarbeitern direkt beim Wettbewerber oder Boykottaufrufe sind in der Regel unzul?ssig. Unlauter kann es sein, die Unerfahrenheit auszunutzen. Seit dem Wegfall von Rabattgesetz und Zugabeverordnung wurden zahlreiche Rabattsystme, Zugaben und sonstige Kundenbindungssysteme durch die Gerichte mit der Tendenz beurteilt, dass es sich grunds?tzlich um zul?ssige Werbemassnahmen handelt.

Ein Sonderfall des Lauterkeitsrechts bildet das Ausbeutung fremder Leistung. Die blosse Nachahmung ungesch?tzter Leistungen als solche muss sich keineswegs als rechtswidrig darstellen. Erst die sklavische Nachahmung, die Ausbeutung fremder Werbema?nahmen oder die Ausbeutung des fremden Rufs wird wettbewerbswidrig.

Selbst der sogenannte Vorsprung durch Rechtsbruch, also der Verstoss gegen sonstige Normen, kann zu einer Wettbewerbswidrigkeit f?hren. Zwar soll ein Verstoss gegen wertneutrale Vorschriften nicht gen?gen, dennoch bildet der Vorsprung durch Rechtsbruch eine der h?ufigen Wettbewerbsverst?sse.

Der Claim:

Die Ergebnisse entscheiden. Einen vorhandenen Claim zu rekonstruieren f?llt leicht; die Entwicklung eines neuen Claims beginnt meist mit speziellen kunden- und leistungsorientierten Inhalten, die sich in der sp?teren Headline nicht mehr unmittelbar wiederfinden, sondern allenfalls assoziative Spuren hinterlassen.

H?ufig sind die Ergebnisse dieser T?tigkeit ausser durch firmeninterne Geheimhaltung oder bei der sog. “sklavische Nachahmung” ungesch?tzt. Geringe ?nderungen k?nnen bereits aus dem Schutzbereich des letztgenannten herausf?hren. Wer kann also die Ergebnisse nutzen, die aus einem pitch oder Brainstorming hervorgegangen sind? Welche M?glichkeiten des kundenorientierten Schutzes existieren ?

Die Kanzlei:

horak ist ein herausragendes Beratungsunternehmen, das Full Service Rechtsdienstleistungen im Wirtschaftsrecht erbringt, von Portfolio Management, streitigen Verfahren und der Rechtsdurchsetzung bis zur Entwicklung und Umsetzung von Strategien, Wirtschaftsberatungen und der weltweiten Vermarktung von Waren und Dienstleistungen.

Selbstverst?ndlich beraten wir mittelst?ndische Unternehmen, Konzerne, Institutionen der Wirtschaft und ?ffentlich-rechtliche K?rperschaften unterschiedlicher Gr?ssenordnungen sowie Privatpersonen  So geh?ren zu unseren Mandanten Bildungseinrichtungen, EDV-Unternehmen, Energieunternehmen, Filialisten, Forschungs- und Entwicklungsunternehmen sowie -einrichtungen, Geldinstitute, Industrieunternehmen, Innovative Unternehmungen Kommunen, Messebau- und Messemarketing-Unternehmen, Stiftungen, Staatliche Beh?rden, Verb?nde und Vereine, das Verlagswesen, Versicherungen und nat?rlich Werbeagenturen. Das ist auch gut so.

Wir bieten jedoch mehr. Unsere Anw?lte sind spezialisiert. Sie kennen uns vielleicht schon, weil Sie uns beauftragt haben. Eventuell kennen Sie einen unserer Anw?lte auch aus wissenschaftlichen Ver?ffentlichungen, unseren Seminaren oder sonstigen Auftritten. Sollten Sie zum ersten Mal von uns h?ren, bieten wir Ihnen an, einen zuverl?ssigen anwaltlichen Partner kennenzulernen, der Ihren Erfolg mitgestaltet. Oder Sie interessieren sich aufgrund unseres Profils f?r einen unserer Schwerpunkte, der Ihnen in Ihrem Beraternetzwerk noch fehlt.

Das Profil:

Wir sind Dienstleister. Fachliche Kompetenz, fundierte Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung und Erfahrung bilden unsere Grundlage. Spezialisierung, verzweigte Branchen- und Fachkenntnisse sowie Kreativit?t sind individuell ausgepr?gte Z?ge unserer Anw?lte von der Beratung bis zur Durchsetzung Ihrer Anspr?che. Fr?hzeitige Rechtsberatung erm?glicht Ihnen rechtlich abgesicherte Aktivit?ten. Im Streitfall stehen wir im Einzelfall auch alternativen L?sungswegen, z.B. durch Mediation, offen gegen?ber.

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Wir erg?nzen uns gegenseitig und wir haben ein Ziel: Ihren Erfolg. Sie haben Pl?ne oder Ideen und w?nschen sich einen zuverl?ssigen Partner f?r die Umsetzung? Schildern Sie uns Ihre Fragestellung, und wir bieten Ihnen Ihren pers?nlichen Ansprechpartner. Selbstverst?ndlich ist Ihr Ansprechpartner f?r Sie auch tats?chlich “ansprechbar” - das Kommunikationsmittel k?nnen Sie w?hlen. Ihr Anwalt ist f?r Sie da und begleitet alle n?tigen Schritte auf dem Weg zu Ihrem Erfolg. Ihr Ziel ist unser Ziel.

 

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